Geschichte und Gegenwart 5G im institutionellen Rahmen

Die Grundsätze für die Einführung von 5G in Belgien wurden auf europäischer Ebene festgelegt. In Belgien wurde der demokratische Prozess im Juli 2018 eingeleitet.

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Der institutionelle Rahmen von 5G setzt sich aus vier Ebenen zusammen, nämlich globalen, europäischen, belgischen Regelungen und regional. Auf jeder Ebene gibt es verantwortliche Organisationen mit eigenen Befugnissen.

Auf globaler Ebene

  • Internationale Fernmeldeunion (ITU)

Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) ist auf globaler Ebene für Informations- und Kommunikationstechnologie zuständig. Die ITU ist eine spezialisierte Agentur der Vereinten Nationen, die gegründet wurde, um eine internationale Vernetzung über Kommunikationsnetzwerke zu ermöglichen.

Die ITU hat die technischen Normen für die internationale Telekommunikation (IMT) für 2G, 3G und 4G entwickelt. Seit 2012 arbeitet die ITU auch an den technischen Anforderungen für 5G. Dazu gehört auch die 5G-Roadmap. In Absprache mit allen Akteuren und Ländern wurde im Februar 2012 die offizielle Empfehlung M.2150-0 herausgegeben. Diese enthält detaillierte Spezifikationen für die Luftschnittstellen der terrestrischen Komponenten des 5G-Netzes.

  • 3rd Generation Partnership Project (3GPP)

Das 3rd Generation Partnership Project oder 3GPP ist eine weltweite Kooperation verschiedener Gremien, die sich mit der Standardisierung im Bereich Telekommunikation beschäftigen. Zum 3GPP gehört unter anderem auch das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI). Sie setzen die Empfehlung M.2150-0 der ITU in technische Normen um. Diese Kooperation sorgt dafür, dass alle Beteiligten die gleiche technische Sprache sprechen und so weltweit kompatible Netze aufbauen können. Hier erfahren Sie mehr über die Entwicklung von 5G.

  • ICNIRP

ICNIRP ist die Abkürzung für International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, auf Deutsch Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Strahlungsexperten und andere Wissenschaftler der ICNIRP untersuchen die möglichen schädlichen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung. Die Weltgesundheitsorganisation nutzt die Forschungsergebnisse und Richtlinien der ICNIRP, um Empfehlungen für Strahlungsgrenzwerte für 5G und andere Technologien auszusprechen. Hier erfahren Sie mehr über Strahlungsgrenzwerte und die Auswirkungen von 5G auf die menschliche Gesundheit.

Auf europäischer Ebene

  • Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die Exekutive der Europäische Union. Sie ist für die Formulierung von Vorschlägen für neue europäische Gesetze zuständig, und sie setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates um.

Im September 2016 hat die Europäische Kommission den Aktionsplan „5G für Europa“ veröffentlicht. Dieser sieht ein koordiniertes Vorgehen und einen Zeitplan für die Einführung von 5G innerhalb der EU ab 2020 vor. Darüber hinaus zielt der Aktionsplan auf die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Interessensträgern aus der Industrie ab, um Frequenzbänder für 5G festzulegen und zuzuweisen. Außerdem beaufsichtigt die Kommission die Umsetzung der europäischen Richtlinien in nationales Recht.

  • Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union bilden gemeinsam die Legislative der EU. Das Europäische Parlament setzt sich aus 705 Abgeordneten aus allen Mitgliedstaaten zusammen. Der Rat der Europäischen Union wird auch als Ministerrat bezeichnet, denn hier kommen Minister aus allen EU-Ländern zusammen. Gemeinsam beraten die Gremien über die europäische Gesetzgebung und Gesetzesvorschläge und koordinieren die Politik. Die getroffenen Vereinbarungen sind für die nationalen Regierungen bindend. Der Rat der Europäischen Union tritt in zehn themenbezogenen sogenannten Ratsformationen zusammen, in denen die zuständigen Minister der Mitgliedstaaten vertreten sind. So wird im TTE-Rat (Transport, Telecommunications and Energy Council) über die Ziele der EU im Bereich Verkehr, Telekommunikation und Energie beraten.

Am 1. Juni 2017 fasste das Europäische Parlament einige Beschlüsse zum Thema 5G. Diese sind in der Entschließung Internetanbindung für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt: Europäische Gigabit-Gesellschaft und 5G festgehalten. Mit dieser Entschließung unterstützt das Parlament den Aktionsplan der Europäischen Kommission.

Mit dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation wollen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Vernetzung, den Zugang zu Netzen mit sehr hoher Kapazität und deren Nutzung fördern. Der Kodex zielt auf die Harmonisierung der Vergabe der Frequenzbänder ab, konkret durch die Vorgabe eines Zeitplans für die Zuweisung der 5G-Frequenzen. Der Kodex war von den Mitgliedstaaten bis zum 21. Dezember 2020 umzusetzen.

  • Europäischer Rat

Der Europäische Rat ist nicht Teil der Legislative, legt aber die politische Agenda der Europäischen Union fest. Der Europäische Rat setzt sich im Gegensatz zum Rat der Europäischen Union nicht aus den Ministern, sondern aus den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten sowie der bzw. dem Vorsitzenden des Europäischen Rats und der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen.

Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 3. Dezember 2019 betont, dass 5G-Netze eine unverzichtbare Infrastruktur für die Erhaltung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Funktionierens der EU sind. In den Schlussfolgerungen wurde auch für eine umfassende Sicherung der 5G-Netze plädiert.

  • Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI)

Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) ist eine Organisation, die sich mit der Standardisierung der europäischen Telekommunikationsbranche beschäftigt. Das ETSI ist Teil des 3rd Generation Partnership Project (3GPP), einer weltweiten Kooperation für die Festlegung von Standards für verschiedene Organisationen im Bereich Telekommunikation. Das 3GPP setzt die Empfehlung M.2150-0 der ITU in technische Normen um. Diese Kooperation sorgt dafür, dass alle Beteiligten die gleiche technische Sprache sprechen und so weltweit kompatible Netze aufbauen können. Hier erfahren Sie mehr über die Entwicklung von 5G.

Auf belgischer Ebene

  • Föderales Parlament und Föderalregierung

Zur Vorbereitung der Rechtssetzung fanden am 11. Dezember 2019 in der zuständigen Kammerkommission des Föderalen Parlaments eine Anhörungssitzung über die Einführung von 5G und am 5. Februar 2020 eine aktuelle Stunde statt. Das Parlament hat in einem neuen Gesetz die für die Einführung von 5G zu versteigernden Frequenzen festgelegt. In Ausführung dieses Gesetzes sind Königliche Erlasse ergangen, in denen unter anderem die technischen Anforderungen und die vorgeschriebene Netzabdeckung pro Anbieter festgelegt sind.

Der Gesetzentwurf und die Königlichen Erlasse, in denen die Bedingungen für die Erlangung und Nutzung der 5G-Lizenzen in Belgien festgelegt sind, wurden am 22. Januar 2021 vom Föderalen Ministerrat verabschiedet, und am 26. Mai 2021 stimmte der Konzertierungsausschuss dem Gesetzesentwurf zu. Das Föderale Parlament schloss sich am 17. Juni 2021 an. Die Versteigerung der Lizenzen für die Frequenzen kann erst beginnen, nachdem der Konzertierungsausschuss auch den Königlichen Erlassen zugestimmt hat. In Erwartung dessen waren die gesamten Texte Gegenstand verschiedener öffentlichen Konsultationen, zum Beispiel am 24. Dezember 2019 und am 16. Juli 2021.

Am 24. November 2021 hat der Konzertierungsausschuss den Königlichen Erlassen für die Versteigerung des 5G-Spektrums endgültig zugestimmt. Nach der Veröffentlichung der Königlichen Erlasse wird das BIPT die Vorbereitungen der Versteigerung anfangen. Letztere ist für das zweite Viertel 2022 vorgesehen.

Ferner arbeitet das Föderale Parlament auch den Rahmen für die Sicherheit von 5G und anderen Mobilfunknetzen aus. Ergänzende besondere Maßnahmen werden per Gesetz festgelegt und durch Königliche Erlasse umgesetzt.

  • Belgisches Institut für Post und Telekommunikation (BIPT)

Das Belgische Institut für Post und Telekommunikation (BIPT) ist als Regulierungsbehörde für den Markt der elektronischen Kommunikation für die Verwaltung der Funkfrequenzen verantwortlich. Im Rahmen dieser Befugnis vergibt das BIPT Nutzungsrechte. Dies gilt auch für die 5G-Frequenzbänder.

Nach der Genehmigung der gesetzlichen und Regulierungstexten durch das Föderale Parlament, die Regierung und den Konzertierungsausschuss, startete das BIPT mit einer ‚Multiband-Versteigerung‘. In dieser Versteigerung werden die Nutzungsrechte für verschiedene Funkfrequenzbänder zugewiesen. Der Startschuss für die Multiband-Versteigerung wurde am 14. Januar 2022 gegeben, als das BIPT interessierte Mobilfunkbetreiber einlud, ihre Kandidatur für die Versteigerung anzumelden. Das BIPT veröffentlichte mit dem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen auch das Informationsmemorandum für die Erteilung der Spektrumgenehmigungen, in dem eine Erläuterung über die geltende Gesetzgebung und geltenden Vorschriften stand, unter anderem über die mit den Genehmigungen verbundenen Bedingungen. Es ist auf der spezifischen Versteigerungswebsite verfügbar (https://auction2022.be/).

Die Kandidaturen der fünf Mobilfunkbetreiber, worunter zwei Neueinsteiger, wurden am 18. März 2022 nach einer Prüfung des BIPT alle zulässig erklärt. Einer der zwei zulässig erklärten Neueinsteiger hat die Option ausgeübt, gegen Zahlung, über ein reserviertes Paket von Funkspektrum in den verschiedenen Funkfrequenzbändern für sowohl die neuen 5G-Funkfrequenzbänder, als auch die bestehenden 2G-, 3G- und 4G-Funkfrequenzbänder verfügen zu können. Dieser neue Mobilfunkbetreiber bekommt dadurch die Möglichkeit mit einem ausreichenden Spektrumpaket den belgischen Markt zu betreten. Auch die drei bestehenden Mobilfunkbetreiber haben die Option ausgeübt, ebenfalls gegen Zahlung, das für sie reservierte Spektrum zu erwerben, wodurch sie die Kontinuität ihrer jetzigen Dienstleistung versichern können.

Juni 2022 wurden folgende Funkfrequenzbänder versteigert:

  • die Frequenzbänder für 2G und 3G, für die die bestehenden Nutzungsrechte bald enden: 900 MHz, 1800 MHz, 2100 MHz;
  • die neuen Funkfrequenzbänder spezifisch für 5G: 700 MHz, 3600 MHz, 1400 MHz.

Vor der Versteigerung und nach einer öffentlichen Konsultation hat das BIPT den Netzbetreibern Orange, Proximus und Telenet vorläufige Nutzungsrechte im Frequenzband von 3600 bis 3800 MHz zugeteilt. Auf diese Weise werden die ersten 5G-Anwendungen in Belgien in diesem Frequenzband möglich. Die Nutzungsrechte gelten bis zur endgültigen Zuweisung über eine zukünftige Versteigerung.

Neben den vorläufigen und endgültigen Nutzungsrechten vergibt das Belgische Institut für Post und Telekommunikation auch Genehmigungen für einen 5G-Probebetrieb an Netzbetreiber, Hersteller und Forschungseinrichtungen usw. Diese Genehmigungen haben jeweils eine begrenzte Laufzeit und dürfen nur für die Erprobung von 5G-Anwendungen in verschiedenen Frequenzbändern verwendet werden, nicht jedoch für kommerzielle Zwecke. Die Erprobungen erfolgen hauptsächlich in den 5G-Pionierbändern, nämlich 700 MHz und 3600 MHz.

Regionale Ebene

Regionen

Die Regionen sind für den Umwelt- und Gesundheitsschutz zuständig und ergreifen Maßnahmen, um die mit nichtionisierender Strahlung einhergehenden Risiken zu vermeiden und zu begrenzen. Damit sind es die Regionen, die im Rahmen dieser Befugnis die von den Netzbetreibern einzuhaltenden Strahlungsgrenzwerte festlegen. Jede Region legt auf ihrem Gebiet eigene Grenzwerte fest und überwacht deren Einhaltung.

Belgien ist in drei Regionen unterteilt:

Ferner legen die Regionen auch die Vorschriften für die Aufstellung und den Betrieb von Antennen fest. Auch hier unterscheiden sich die in den einzelnen Regionen geltenden Bestimmungen:

  • in Flandern ist eine Konformitätsbescheinigung und in bestimmten Fällen auch eine Umweltgenehmigung erforderlich
  • in der Region Brüssel-Hauptstadt ist eine Umweltgenehmigung vorgeschrieben
  • in der Wallonie wird eine städtebauliche Genehmigung benötigt

Gemeinschaften

In Belgien gibt es drei Gemeinschaften mit jeweils eigenen Befugnissen:

  • die Flämische Gemeinschaft
  • die Französische Gemeinschaft
  • die Deutschsprachige Gemeinschaft

Angesichts dieser Verteilung der Befugnisse unterliegen verschiedene Aspekte der Informationsgesellschaft unterschiedlichen Zuständigkeiten. So liegen etwa Radio und Fernsehen als kulturelle Angelegenheiten in der Zuständigkeit der Gemeinschaften. Die für Telekommunikation zuständigen nationalstaatlichen Behörden haben also nicht die alleinige Befugnis, Fragen im Bereich der elektronischen Kommunikationsnetze und der zugehörigen Infrastruktur zu regeln. Deshalb arbeiten die verschiedenen öffentlichen Einrichtungen eng zusammen. So bedürfen zum Beispiel Gesetzesentwürfe mit Bezug auf Rundfunk und Telekommunikation der Zustimmung des Konzertierungsausschusses. Dasselbe gilt für Gesetzgebungsvorhaben im Bereich 5G. Auch die Einnahmen aus den Lizenzversteigerungen werden zwischen Föderalstaat und Gemeinschaften aufgeteilt.

Der demokratische Prozess

Vorbereitung auf europäischer Ebene

Die Grundsätze für die Einführung von 5G in Belgien wurden auf europäischer Ebene festgelegt. Die Europäische Kommission hat 2016 eine koordinierte Einführung vorgeschlagen. Diese Herangehensweise wurde in den 5G-Aktionsplan aufgenommen. Darin weist die Europäische Union drei präferierte Frequenzen aus:

  • 700 MHz
  • 3,5 GHz
  • 26 GHz

Danach wurde den Mitgliedstaaten im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ein konkreter Zeitplan für die Einführung von 5G auf diesen Frequenzbändern vorgeschrieben. Dieser Zeitplan ist bindend und wurde auch von Belgien verabschiedet.

Ablauf in Belgien

In Belgien wurde der demokratische Prozess im Juli 2018 eingeleitet. Der Föderale Ministerrat verabschiedete die Entwurfstexte für die Organisation der Versteigerung im Frequenzband 3400 bis 3800 MHz. Die Versteigerung konnte jedoch nicht beginnen, solange die Zustimmung des Konzertierungsausschusses (des Organs, in dem die verschiedenen belgischen Behörden ihr Vorgehen abstimmen) und des Parlaments nicht vorlag. Am 11. Dezember 2019 fand im Parlament eine Anhörungssitzung über die Einführung von 5G statt, gefolgt von einer aktuellen Stunde.

Während die europäische Frist für die Einführung von 5G näher rückte, blieb die offizielle Freigabe der Versteigerung noch aus. Deshalb vergab das Belgische Institut für Post und Telekommunikation (BIPT) vorläufige Nutzungsrechte für einen Teil des 3600-MHz-Bandes. Es bewarben sich mehrere Betreiber, zum Beispiel Cegeka, Orange Belgium, Proximus und Telenet. Der Beschlussentwurf für die Erteilung der vorläufigen Genehmigungen wurde am 23. März 2020 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. 

Ende 2019 wurden der Gesetzesentwurf und drei Entwürfe eines Königlichen Erlasses zum Thema 5G erneut zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Der Föderale Ministerrat prüfte die Unterlagen am 22. Januar 2021 erneut und verabschiedete sie. Der Konzertierungsausschuss stimmte dem Gesetzentwurf am 26. Mai 2021 zu. Am 17. Juli wurde er auch in der Plenarsitzung der Kammer verabschiedet und am 6. Juli 2021 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Später (vom 16. Juli bis zum 31. August) folgte eine öffentliche Konsultation über die Königlichen Erlasse über die Multiband-Versteigerung und die 5G-Nutzungsrechte.

Hier bietet das Belgische Institut für Post und Telekommunikation (BIPT) weitere Informationen über den aktuellen Sachstand.

Insbesondere was die Region Brüssel-Hauptstadt anbetrifft, wurde eine Beratungskommission eröffnet, die sich aus 45 Bürgern und 15 Parlamentsmitgliedern zusammensetzt, die zusammen mit verschiedenen Sachverständigen die Modalitäten des 5G-Ausbaus in der Brüsseler Region untersuchten. Dabei wurden die Umwelt, die Gesundheit, die Wirtschaft, die Arbeitsplätze und die Technologie berücksichtigt. Die Beratungskommission hat 43 Empfehlungen gemacht, worunter die Einführung einer öffentlichen und unabhängigen Aufsicht, um die Auswirkungen der Strahlung auf die Umwelt zu registrieren, ein Instrument zur Verfügung zu stellen, das Bürger über ihre Exponierung an nichtionisierender Strahlung informiert, die Erhöhung der Strahlungsnorm auf höchstens 14,5 V/m, usw.