09 Januar 2026 Neue Umfrage zeigt kein unmittelbares Interesse am 26-GHz-Band

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Auf der Grundlage der europäischen Rechtsvorschriften müssen die Mitgliedstaaten zur Erleichterung der Einführung von 5G die Nutzung von mindestens 1000 MHz des 26-GHz-Frequenzbands bis zum 31. Dezember 2020 ermöglichen, vorausgesetzt, dass eine klare Marktnachfrage besteht und keine erheblichen Beschränkungen für die Umstellung der aktuellen Nutzer oder die Freigabe des Bands bestehen.

Nach vorherigen Konsultationen der Betreiber befragte das BIPT vom 10. September bis zum 3. November 2025 erneut nach dem Interesse der Betreiber am 26-GHz-Band.

Aus der Mitteilung des BIPT vom 6. Januar 2026 geht hervor, dass das BIPT meint, dass keine klare Marktnachfrage besteht. Der einzige Betreiber, der sich für das 26-GHz-Band interessieren könnte, wäre unter den vorgeschlagenen finanziellen Bedingungen denn nicht interessiert. Das BIPT stellt fest, dass trotz der Tatsache, dass das 26-GHz-Band als Pionierband für 5G identifiziert wurde, der Ausbau dieses Bands in Europa weiterhin äußerst begrenzt ist. Das mangelnde Interesse am 26-GHz-Band ist daher nicht typisch für Belgien.