22 März 2022 Fünf Mobilfunkbetreiber zulässig erklärt für die Versteigerung des Funkspektrums

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Das BIPT hat über die Zulässigkeit der Kandidaturen für die seit Langem erwartete Versteigerung des zukünftigen Funkspektrums entschieden. Fünf Mobilfunkbetreiber hatten für die zukünftige Versteigerung kandidiert und alle Kandidaturen wurden nach Untersuchung durch das BIPT zulässig erklärt. Die Versteigerung betrifft die Zuweisung des neuen 5G- und des bestehenden 2G- und 3G-Funkspektrums. Diese Versteigerung, eingeplant Juni 2022, wird die Mobilfunk-Telekomlandschaft in unserem Land für die nächsten 20 Jahre mitbestimmen.

Für weitere Informationen: bipt.be