14 Januar 2022 Das BIPT startet die Versteigerung mit einem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen

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Mit der Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen hat das BIPT die seit Langem erwartete Versteigerung des künftigen Funkspektrums gestartet. Die Versteigerung betrifft die Zuweisung des neuen 5G-(und des bestehenden 2G- und 3G-)Funkspektrums. Diese Versteigerung, eingeplant Juni 2022, wird die Mobilfunktelekomlandschaft in unserem Land für die nächsten 20 Jahre mitbestimmen. Die Versteigerung umfasst ein Paket reservierten Funkspektrums für einen möglichen neuen Betreiber, der den Markt betreten kann.

Am 24. November 2021 genehmigten die Föderale Regierung und die regionalen Behörden in einem Konzertierungsausschuss die Königlichen Erlässe, wodurch das BIPT, nach der Veröffentlichung im Staatsblatt am 23. Dezember 2021, die Vorbereitungen, die zur tatsächlichen Versteigerung des Funkspektrums führen sollen, starten konnte.

Das BIPT lädt jetzt die beteiligten Parteien ein, ihre Bewerbung zur Teilnahme dieser Versteigerung, die bezweckt Frequenznutzungsrechte in den im 700-MHz-, 900-MHz-, 1400-MHz-, 1800-MHz-, 2100-MHz- und im 3600-MHz-Frequenzband geliegenen Funkfrequenzbändern zu erteilen, einzureichen. Der Inhaber einer Genehmigung wird dank der zugewiesenen Funkfrequenzen ein nationales Netzwerk bauen können, und Endnutzern mobile elektronische Kommunikationsdienste leisten können. Das BIPT veröffentlicht heute mit dem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen auch das Informationsmemorandum für die Erteilung dieser Spektrumgenehmigungen, die zur Leistung von mobilen Breitbanddiensten benutzt werden werden.

Bewerber können bis zum 16. Februar 2022 ihre Bewerbung beim BIPT einreichen. Das BIPT entscheidet danach über die Zulässigkeit aller Bewerber.

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