Klassifizierung von Beweisniveaus

Verschiedene tonangebende Institutionen, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) und das europäische Netz für die Beurteilung von Gesundheitsrisiken durch Exposition an elektromagnetischen Feldern (EFHRAN), identifizieren die Risiken für die menschliche Gesundheit der verschiedenen untersuchten Agentia aufgrund einer genauen Methodologie und legen das Gewicht des Beweismaterials fest.

Die wichtigsten Schritte sind:

  • Identifizierung wichtiger Veröffentlichungen;
  • Selektion von Studien aufgrund von im Voraus festgelegten Inklusionskriterien (z.B. mit Bezug auf eine bestimmte Art von Krankheit);
  • Qualitätsbewertung von Studien;
  • Synthese des Beweismaterials und Einstufung je nach den Ergebnissen der Studien.

So hat die IARC 2011 die HF-EMF in Kategorie 2B eingestuft, d.h. möglicherweise karzinogen für Menschen. Die Motivierung war folgendermaßen: „Die Studien wurden kritisch bewertet und bei Benutzern schnurloser Telefone in ihrer Ganze als beschränkt für Gliom und Akustikusneurinom, und als unzureichend, damit sie schlüssig sein können, für andere Krebsarten beurteilt. Auch die Daten über die oben genannte berufsmäßige Exposition und Exposition an der Umwelt wurden unzureichend befunden.“ (freie Übersetzung). (IARC, 2011).

Was bedeutet „beschränkter“ oder „unzureichender“ Beweis?

Die Bewertung des Gewichts des Beweises basiert auf den Ergebnissen von Forschung bei Menschen und Versuchstieren und von Forschung der Wirkungsmechanismen. Die vier Beweisniveaus in Studien bei Menschen sind:

1. Zureichender Beweis:

  • Es wird eine Ursache-Wirkung-Beziehung festgestellt: das bedeutet, dass ein Kausalzusammenhang bewiesen wurde;
  • Zufall, Voreingenommenheit und verwirrende Faktoren konnten mit redlicher Sicherheit ausgeschlossen werden.

2. Beschränkter Beweis:

  • Kausale Interpretation ist glaubwürdig;
  • Zufall, Verzerrung oder Verwirrung konnten nicht ausgeschlossen werden.

3. Unzureichender Beweis:

  • Studien unterstützen keinen Kausalzusammenhang

4. Beweismaterial, das auf keine Karzinogenität weist:

  • Verschiedene, angemessene Studien, welche die ganze Skala der Expositionsniveaus umfassen, sind miteinander konsistent und weisen nicht auf eine Assoziation bei den untersuchten Expositionsniveaus;
  • Die Schlussfolgerung beschränkt sich auf die untersuchten Krebsarten und Krebsumstände.

Die Bewertung der Beweisniveaus bei Forschung bei Menschen und Tieren und der Wirkungsmechanismen ist in vier Gruppen zusammengefasst:

  • Gruppe 1 - Das Agens ist karzinogen für Menschen
  • Gruppe 2A - Das Agens ist wahrscheinlich karzinogen für Menschen
  • Gruppe 2B - Das Agens ist möglicherweise karzinogen für Menschen
  • Gruppe 3 - Das Agens ist wahrscheinlich nicht karzinogen für Menschen