Das elektromagnetische Spektrum lässt sich wie folgt unterteilen:
Nichtionisierende Strahlung:
Elektromagnetische Strahlung mit niedriger Frequenz, bei der die Energie der einzelnen Photonen (der Quantenteilchen, aus denen die Strahlung besteht) nicht ausreicht, um die Struktur des Erbguts (DNA) zu verändern.
Beispiele: Mobiltelefone, Radiosender, Mikrowellen, Infrarotlampen, sichtbares Licht, Router, Radaranlagen und die hohen 5G-Frequenzen.
Ionisierende Strahlung:
Elektromagnetische Strahlung mit sehr hoher Frequenz, bei der die Energie der einzelnen Photonen ausreicht, um chemische Molekülbindungen aufzubrechen und so die Struktur des Erbguts zu verändern.
Beispiele: ultraviolettes Licht (UV-A und UV-B, verantwortlich für die Risiken des Sonnenlichts für die Haut), Röntgenstrahlen (die in der Medizin für analoge und digitale Bildgebung Anwendung finden) und Gammastrahlen (die unter anderem ebenfalls für bestimmte medizinische Anwendungen benutzt werden).